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Die Cloud kann man nicht bombardieren.

Andreas Bernard

Volkszählung

PDF, 8 pages


Zwei Dokumente, zwei Plattformen der Erfassung, die einen Eindruck davon vermitteln, wie fremd die achtziger Jahre inzwischen geworden sind, wie fundamental sich das Bild vom Menschen innerhalb von dreißig Jahren wandeln kann: Auf der einen Seite der umkämpfte und massenweise boykottierte Volkszählungsbogen aus dem Jahr 1987 (Abb. 1) – gut zwei Dutzend, von heute aus gesehen diskrete, beinahe unschuldig anmutende Fragen zur Lebens- und Wohnsituation jedes in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen, die damals Hunderttausende von Demonstranten auf die Straße gebracht haben. Auf der anderen Seite das Anmelde-›Profil‹ des Nutzers in einem Sozialen Netzwerk wie Facebook 2016, das wesentlich genauere und persönlichere Informationen erfordert, von den Mitgliedern aber freiwillig und im Gefühl der Selbstermächtigung ausgefüllt wird. Was ist in diesen drei Jahrzehnten geschehen? Welche politische und mentale Disposition hat in den achtziger Jahren dafür gesorgt, dass die Angst vor der ›totalen Erfassung‹ und dem ›gläsernen Menschen‹ zum umfassenden Widerstand gegen die Volkszählung führte? Und welchen Umbrüchen ist es zu verdanken, dass sich innerhalb einer Generation der grundsätzliche Umgang mit Registrationsweisen des eigenen Selbst derart tiefgreifend verändert hat? 


›Erfassung‹ wird heute nicht mehr in erster Linie als passive, viktimisierende Prozedur wahrgenommen, als Bemächtigungstechnik einer äußeren Machtinstanz wie dem ›Staat‹ oder der ›Polizei‹, sondern ist zu einem performativen Akt geworden. Gleichzeitig hat die Metapher des ›Gläsernen‹ eine Bedeutungsumwandlung erfahren; transparente Einblicke weisen mittlerweile nicht mehr auf Bedrohliches, Bekämpfenswertes, sondern sind Ausdruck vorbildlicher ethischer oder ökologischer Standards. Ein deutscher Biomilch-Produzent trägt etwa den Firmennamen Gläserne Molkerei. 


Die Geschichte der Volkszählung im Deutschland der achtziger Jahre ist ein Drama in zwei Akten. Als sie 1987 unter massiven Protesten durchgeführt wird, ist dies bereits der zweite Versuch; ursprünglich sollte die Zählung – die erste nach 1970 und die erste ›Totalerhebung‹ in der BRD (in den Jahrzehnten davor wurden nur Teile der Bevölkerung befragt) – bereits im Jahr 1983 stattfinden. Doch das vom Bundestag einstimmig verabschiedete »Volkszählungsgesetz« führt bereits Monate vor dem geplanten Abgabetermin der Bögen am 27. April 1983 zu beträchtlicher Missstimmung in der Bevölkerung; die Volkszählung, so die ­verwunderte Diagnose des Präsidenten des Statistischen Bundesamts, »ist in einem Maße zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden, wie es von keinem der Beteiligten vorausgesehen worden ist«.1 Anfang März 1983 reichen zwei Rechtsanwältinnen in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, die bevorstehende Volkszählung verletze ihre Grundrechte auf ›freie Entfaltung der Persönlichkeit‹ und ›freie Meinungsäußerung‹.2 Am 13. April, zwei Wochen vor der angesetzten Frist (die Zähler beginnen in manchen Gemeinden schon mit der Verteilung der Bögen), setzt das Bundesverfassungsgericht die Volkszählung aus; in einem ausführlich begründeten Urteil vom Dezember 1983 schließlich werden weite Teile des ›Volkszählungsgesetzes‹ als verfassungswidrig eingestuft. 


»Ergänzende grundrechtliche Regelungen«, so die Richter, seien für eine verfassungskonforme Zählung notwendig; das im Grundgesetz festgeschriebene »allgemeine Persönlichkeitsrecht« erfordere etwa, dass »kein Zusammenhang zwischen erhobenen Daten und individualisierbaren Personen oder Personengruppen hergestellt werden könne«.3 Dieser Zusammenhang wird in der vorliegenden Gestaltung der Fragebögen aber untrennbar geschaffen, denn die Spalte mit dem Namen und der Adresse befindet sich 1983 noch auf der Rückseite eines der auszufüllenden Bögen. Als wesentlichen Unterschied zwischen der Erhebung von 1970 und der nun geplanten bewertet das Bundesverfassungsgericht die inzwischen geltenden »technischen Voraussetzungen der Datenerhebung und Datenverarbeitung«: Elektronische Register, von der Gemeinde- bis zur Bundesebene miteinander verbunden, seien prinzipiell in der Lage, persönliche Informationen eines Bürgers beliebig abzugleichen; und genau diese Durchlässigkeit, vom Volkszählungsgesetz 1983 ausdrücklich erwünscht, sei mit dem »Anonymitätsgebot« des Grundgesetzes nicht vereinbar. Aus dieser verfassungsrechtlichen Skepsis erwächst im Urteil vom Dezember 1983 die Ausformulierung eines neuen Grundrechts, das von den Richtern so benannte »Recht auf informationelle Selbstbestimmung«, das im Zeitalter elektronischer Datenspeicherung das im Grundgesetz repräsentierte Menschenbild bewahren soll.4

Dieses Urteil, das den öffentlichen Diskurs über ›Datenschutz‹ in Deutschland endgültig etabliert, führt in den Jahren darauf zu einer Neuformulierung des »Volkszählungsgesetzes« und 1987 schließlich zu einer modifizierten Gestaltung der Fragebögen und ihrer verwaltungspolitischen Nutzung. Namen und Anschriften der gezählten Personen erscheinen nun auf einem gesonderten Blatt und sind, einer Anweisung der Verfassungsrichter zufolge, »zum frühest möglichen Zeitpunkt zu löschen«.5 Die anonymisierten Daten wiederum sollen nicht, wie noch 1983 geplant, zum Abgleich mit lokalen Melderegistern dienen. Ungeachtet dieser Korrekturen ist die Volkszählung 1987 aber weiterhin mit massiven und aufgrund ihrer tatsächlichen Durchführung auch mit stärker sichtbaren Protestbewegungen verbunden. »Hunderte von Initiativgruppen«, koordiniert von der jungen Partei der Grünen, arbeiten daran, die bis zum 27. Mai angesetzte Zählung zu boykottieren und zu unterlaufen; »kaum ein Vorhaben der Bonner Regierenden«, so Der Spiegel in einer 20-seitigen Titelgeschichte vom März 1987, »weckt so viel Abwehr, so viele Aggressionen«.6 Die vorgebliche Anonymisierung der Bögen wird von den Gegnern als Farce beschrieben; auch ohne Verwendung der Namen und Anschriften sei die Identität eines Befragten problemlos zu ermitteln. Keine Fußgänger­zonen, keine Marktplätze in Deutschland, die im Frühling 1987 nicht von Demonstranten gegen den ›Überwachungsstaat‹ besetzt wären; Boykott-Ratgeber von alternativen Verlagen erreichen sechsstellige Verkaufszahlen, Melde­ämter werden zu Zielen regelmäßiger Sprengstoffanschläge. Der Aufbewahrungsort der 25 Millionen Fragebögen, heißt es, sei gesichert »wie Fort Knox«.7

In den Massenprotesten und Verfassungskrisen rund um die Volkszählung, so könnte man sagen, entlädt sich ein kollektives Unbehagen, das in der Bundes­republik Deutschland mindestens in die späten sechziger Jahre zurückreicht. Dieses Unbehagen betrifft die Praxis computergestützter polizeilicher Ermittlung, wie sie sich unter der Leitung von Horst Herold, dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, über viele Jahre verfeinerte und deren Arbeitsweisen im Zuge der ›Rasterfahndung‹ nach den RAF-Terroristen – vor allem auf dem Höhepunkt des Deutschen Herbstes 1977 – allgemein spürbar wurden. Die computergestützte Erzeugung des Wissens vom Menschen verwies in den siebziger Jahren also vor allem auf den kriminalistisch-polizeilichen Kontext – zur Überprüfung und Einkreisung von Verdacht –, und das Projekt der Volkszählung wird ein Jahrzehnt später in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung mit diesen Erkenntnisräumen assoziiert. Elektronische Speicherung persönlicher Daten und Produktion von Delinquenz liegen immer schon nahe beieinander: In dieser Koppelung verschärft sich das Misstrauen gegenüber jeder Art von Menschenerfassung im politischen Klima der achtziger Jahre. 


Vor diesem Hintergrund erfährt der Schutz eines bestimmtes Guts besondere Aufmerksamkeit: die bedrohte ›Persönlichkeit‹ jedes Staatsbürgers. Sowohl die Klage von 1983 als auch die Boykottaufrufe vier Jahre später stellen den zweiten Artikel des Grundgesetzes (»Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit«) ins Zentrum des Protests, und dieser verfassungsrechtliche Begriff von Subjektivität soll jener Tendenz computergestützter Zugriffstechniken gegenübergestellt werden, die das Individuum zu einem Set von vergleich- und klassifizierbaren Kennzeichen zu machen drohen. Mit Prozessen der ›Erfassung‹ oder ›Vernetzung‹ scheint dieses Bild vom Menschen unvereinbar. 


In der Begründung zur Aussetzung der Volkszählung am 13. April 1983 zitiert das Verfassungsgericht etwa ein Urteil im Vorfeld des Mikrozensus von 1970; damals wurde die »Totalerhebung« der Bevölkerung mit dem Argument zurückgewiesen, es sei mit dem Grundgesetz »nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren«. Ein solches »Eindringen in den Persönlichkeitsbereich« sei »dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein ›Innenraum‹ verbleiben muß, in dem er ›sich selbst besitzt‹ und ›in den er sich zurückziehen kann‹«.8 Die Kategorie der ›Persönlichkeit‹ wird in diesen politischen und verfassungsrechtlichen Prozessen der siebziger und achtziger Jahre also immer auch als Refugium verstanden: als eine schützenswerte ­autarke Sphäre, die gefährdet ist durch äußere Zuschreibungen und Klassifikationen. »Der Staat«, so die Richter in ihrem abschließenden Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Volkszählungsgesetzes im Dezember 1983 warnend, »verschaffe sich ein umfassendes ›Persönlichkeitsprofil‹ des einzelnen, der damit zum Objekt des staatlichen Handelns herabgewürdigt werde«.9

Es ist aufschlussreich, dieses Konzept von ›Persönlichkeit‹ mit dem gegenwärtigen Menschenbild der digitalen Kultur zu vergleichen. Wenn man den Grundsatzreden der bestimmenden Sharing-Kultur-Figuren wie Mark Zuckerberg und der täglichen Praxis von inzwischen über einer Milliarde Facebook-, Twitter- oder Instagram-Nutzern folgt, kann sich zeitgemäße Subjektivität nicht mehr ohne ständige ›Vernetzung‹ und vielfältiger Selbst-›Profilierung‹ entfalten. Fast jeder Mensch unter 40, 45 Jahren, zumindest in der westlichen Welt, verfügt heute über mehrere ›Profile‹ in Sozialen Netzwerken oder auf Websites (kein Akademiker mehr ohne ›Forschungsprofil‹). Sich unentwegt dichter und besser zu ›vernetzen‹, ist eine Tätigkeit, die inzwischen nicht nur für ein sozial erfülltes und beruflich erfolgreiches Leben steht, sondern zu einem Ausweis von Normalität und Gesundheit geworden ist; eine Kommission des amerikanischen Innenministeriums, die 2012 nach den verheerenden Amokläufen in Denver und Newport gebildet wurde, um in Zukunft möglichst frühzeitig potenzielle Täter zu erkennen und zu überwachen, hat die Absenz in Sozialen Netzwerken bei jungen Männern als ein solches Verdachtsindiz eingestuft.10 Im April 1983 stellten die Karlsruher Richter bei ihrer Analyse des Volkszählungsgesetzes dagegen noch alarmiert fest, »daß die großautomatische Datenverarbeitung bereits einen Grad erreicht hat, bei dem man von einer ›Vernetzung‹ sprechen kann«.11 Heute haben sich die Konnotation und die Funktion dieser Metapher elementar gewandelt: Das ›Netz‹, das durch die computergestützte Verarbeitung und Weitergabe von Daten entsteht, zieht sich nicht in einem bedrohlichen Sinne um das autonome Subjekt zusammen und schnürt die »freie Entfaltung der Persönlichkeit« ein. In einer Kommunikationskultur, in der das ›Teilen‹ zur mantrahaft wiederholten Grundtugend geworden ist, konstituiert es diese Persönlichkeit vielmehr.


Wenn jedes Zeitalter seine spezifischen Ängste und Krisen entwickelt, wenn es so etwas wie eine ›Epochenpathologie‹ gibt, dann stehen die achtziger Jahre sicher im Zeichen latent paranoider Mentalität. Die prägenden öffentlichen Diskurse in diesem Jahrzehnt sehen Mensch und Welt in höchster Gefahr: der Planet bedroht von Waldsterben, Kernkraft und Atomkrieg, die Gattung Mensch bedroht von Technologien wie der In-vitro-Fertilisation und Gestalten wie dem ›Retortenbaby‹, das freie Individuum bedroht von ›Überwachungsstaat‹ und ›Big Brother‹, von den im Kampf um die Volkszählung allgegenwärtigen Wortschöpfungen George Orwells, dessen Dystopie 1984 aus den späten vierziger Jahren sich 1984 als self fulfilling prophecy zu erweisen droht. Die achtziger Jahre entwarfen ein Szenario der bevorstehenden Apokalypse, und von heute aus gesehen ist es so interessant wie irritierend, dass einige der mit Bangen erwarteten, als menschenzerstörend empfundenen Entwicklungen den technologischen Realitäten nach eingetreten sind, diese Realitäten aber nicht mehr als Oktroyiertes, von einer externen Autorität Verordnetes erscheinen, sondern als Verfahren und Apparaturen, die vom Einzelnen vermeintlich freiwillig und souverän gehandhabt werden. Fast jeder Mensch führt heute ein kleines Gerät mit sich, das ihn ständig zu orten vermag, das seine Schritte und Körperströme vermessen kann, das seine Identität über die in ihm gespeicherten ›Profile‹ in undurchschaubare Kanäle speist – einerseits eine veritable Verschärfung Orwellscher ›Teleschirm‹-Fiktionen, andererseits aber ihr Gegenteil, weil kein totalitärer Staat seinen Untertanen dieses Gerät aufzwingt, sondern die Besitzer der neuesten iPhones, Apple Watches und Samsung-Galaxy-Smartphones Hunderte von Euro ausgeben und sich im Morgengrauen stundenlang in die Warteschlangen vor den Flagship Stores einreihen, um dieses Statussymbol und ›Vehikel der Selbstermächtigung‹ möglichst frühzeitig zu besitzen. 


In den düsteren Zukunftsprognosen der achtziger Jahre, die natürlich nichts als gestochen scharfe Gegenwartsporträts sind (getreu der These, dass sich ein Zeitalter nirgendwo genauer abbildet als in seinen Science-Fiction-Phantasien), hat niemand diese nun eingetretene Entwicklung vorhergesagt: »Big Brother is watching you« – aber selbstverständlich, kein Problem, wo sind die Kameras! Die Überwachten, Gezählten, Erfassten von heute verstehen sich keineswegs als Opfer. Wenn Götz Aly und Karl Heinz Roth in ihrer 1984 erschienenen, als historischer Kommentar zu der ein Jahr zuvor geplanten Volkszählung gedachten Abhandlung über Die restlose Erfassung im Nationalsozialismus schreiben: »Liegt nicht schon in der Abstraktion des Menschen auf eine Ziffer ein fundamentaler Angriff auf seine Würde? Ist die Versuchung nicht gegeben, den einmal zum Merkmalsprofil geronnenen Menschen zu begradigen, zu bereinigen?«,12 dann veranschaulichen diese mahnenden Worte den Bruch zwischen dem Menschenbild der achtziger Jahre und der gegenwärtigen digitalen Kultur. ›Merkmalsprofile‹ führen heute nicht zum Gerinnen des Menschlichen, sondern zu seiner wahren Ausformung: »Auf Facebook«, sagt Mark Zuckerberg, »bist du immer dein wahres Selbst!«13

Es scheint also ein bestimmendes Kennzeichen der Gegenwart zu sein, dass Prozesse der Regulierung von Menschen, die im zwanzigsten Jahrhundert von einer externen staatlichen Instanz gesteuert worden sind, nun auf die betreffenden Individuen selbst übergehen. Diese Entwicklung zeigt sich nicht allein im Umgang mit Prozessen der Datenerfassung, sondern etwa auch auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin; alle Kollektivsorgen um den Kern des Humanen, die im Begriff des ›Retortenbabys‹ in den späten siebziger und in den achtziger Jahren zusammenliefen, haben sich aufgelöst in den biografischen Dramen individueller Unfruchtbarkeit: Die durch In-vitro-Fertilisation gezeugten Kinder heißen heute ›Wunschkinder‹. In ganz ähnlichem Verhältnis stehen der Volkszählungsbogen 1987 und das Facebook-Profil 2016. 


Eine umfassendere Analyse zum Wandel des Menschenbildes in den letzten dreißig Jahren hätte herauszuarbeiten, wo in dieser Beziehung die Grenzen verlaufen, was es etwa bedeutet, dass die Erfassung persönlicher Daten im einen Fall von einem Gebilde namens ›Staat‹ ausgeht, im anderen von einem Unternehmen, dessen Identität und Arbeitsweise zunehmend unklar werden. Ist Facebook eine Regierung? Ein Verwaltungsapparat? Und wo wären, um im Jargon der Volkszählungsgegner zu bleiben, die Angriffspunkte und sabotierbaren Stellen digitaler Erfassung? Die Lokalisierung des Gegners ist dreißig Jahre später schwieriger geworden. Die Cloud kann man nicht bombardieren.


Anmerkungen


1 Franz Koppenstedt: »Keine unzumutbaren Fragen bei der Volkszählung«, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 12.04.1983, S. 7.


2 O.V.: »Ohne Drohgebärde, ohne Angst«, in: Der Spiegel 16, 1983, S. 17–23, hier S. 18.


3 Alle Zitate in diesem Absatz: Bundesverfassungsgericht: Urteil v. 15.12.1983: https://openjur.de/u/268440.html (aufgerufen: 01.03.2016).


4 Ebd.


5 Ebd.


6 O.V.: »Datenschrott für eine Milliarde?«, in: Der Spiegel 12, 1987, S. 30–53, hier S. 30.


7 Ebd., S. 31.


8 Bundesverfassungsgericht: Zur Verfassungsmäßigkeit einer Repräsentativstatistik, Urteil v. 16.7.1969: http://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/420-BVerfG-Az-1-BvL-1963-Mikrozensus.html (aufgerufen: 01.03.2016).


9 Bundesverfassungsgericht: Urteil v. 15.12.1983, a.a.O.


10 Vgl. zu dieser Kommission und zu allen hier behandelten Fragen: Andreas Bernard: Selbstdesign. Menschenbilder der digitalen Kultur, Frankfurt/M. [erscheint Anfang 2017].


11 Jürgen Taeger (Hg.): Die Volkszählung, Reinbek bei Hamburg 1983, S. III.


12 Götz Aly, Karl Heinz Roth: Die restlose Erfassung. Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus, Frankfurt/M. 1984, S. 16.


13 David Kirkpatrick: The Facebook Effect, New York 2010, S. 210.

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Nils Güttler (ed.), Margarete Pratschke (ed.), ...: Nach Feierabend 2016

Ob Medien, Technik, Bilder, Körper oder Ökologie: Was die Geistes- und Kulturwissenschaften heute bewegt, gewinnt bereits in den frühen 1980er Jahren an Aktualität. In den Blick gerät ein Jahrzehnt, in dem sich Medien- und Technikrealitäten in den westlichen Gesellschaften spürbar wandelten und das Versprechen einer ›Wissensgesellschaft‹ in greifbare Nähe rückte. In die Karriere des »Wissens« um 1980 mischten sich historisch spezifische Erfahrungen und Zukunftsversprechen, politische Auseinandersetzungen und soziale Visionen – eine Konstellation, deren Gefüge sich inzwischen verschoben hat oder deren Bedeutung schlicht in Vergessenheit geriet.
Die aktuelle Ausgabe von »Nach Feierabend« widmet sich dieser Konstellation, aus der auch die neuere wissenshistorische Forschung hervorgegangen ist. Wie hängt das heutige Theorieangebot mit den Lebenswelten der achtziger Jahre zusammen? Wie viel bleibt von den visionären Entwürfen der damaligen Zeit übrig, wenn man sie an den historischen Problemhorizont zurückbindet? Und nicht zuletzt: Was blieb auf der Strecke?

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